Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine fachärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem HNO-Facharzt, Kinderarzt oder Neurologen. Die Verordnung sollte neben Ihren persönlichen Daten
- eine medizinische Diagnose
- die Anzahl der Behandlungseinheiten (in der Regel 10 -15) und
- die verordnete Behandlung (z.B.: logopädische Therapie, Hausbesuch…)
beinhalten.
Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten.
Dazu benötigen Sie eine Bestätigung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung (TGKK, BVA, SVA, KUF, etc.). Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung bzw. Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.
Befunde
Bitte bringen Sie alle für die Therapie relevanten Befunde mit.
Verrechnung der Behandlungskosten nach dem Wahlarztprinzip
Sie erhalten von mir eine Honorarnote, welche Sie mittels Überweisung begleichen. Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie die beglichene Honorarnote bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger ein und suchen um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten an.
Sollten Sie eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen haben, so können Sie den Selbstbehalt bei dieser geltend machen.
Wichtig für Ihren Therapieerfolg
Zum Erreichen des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe und das eigenständige Umsetzen der gemeinsam in der Therapie erarbeiteten Übungen und Inhalte unentbehrlich.